Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization of the United Nations, FAO) definiert Genbankstandards für pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft. Insbesondere hinsichtlich der Ziele und Qualitätsanforderungen werden diese auch bei der Erarbeitung von Standards für die Deutsche Genbank Zierpflanzen (DGZ), die überwiegend Lebendsammlungen von Pflanzen umfasst, berücksichtigt.
Dazu kommen die speziellen gärtnerischen Anforderungen und Besonderheiten beim Erhalt der vielen unterschiedlichen Zierpflanzengattungen und – arten. Die Erarbeitung der Kriterien zur Aufnahme von Pflanzensammlungen in die DGZ erfolgt durch die Koordinationsstellen zusammen mit den Partnerinnen und Partnern der Genbanken, dem Fachbeirat der DGZ und weiteren Expertinnen und Experten.
Folgende grundsätzliche Qualitätsstandards für die Evaluierung von Sammlungen der DGZ wurden bereits definiert:
(1) Die Sammlung ist gut dokumentiert: Dazu gehört die Angabe von Gattungs-, Art- und Sortennamen, Züchter, Herkunft, Vermehrungsstatus und Zeitpunkt der Aufnahme des Materials in die Sammlung;
(2) Artenschutzdokumente sind, soweit notwendig, vorhanden;
(3) Sammlungsinhalte sind identifiziert, beschildert und in wichtigen Merkmalen beschrieben;
(4) die Sammlung ist in einem guten praxisüblichen Erhaltungs- und Pflegezustand, die langfristige Erhaltung ist durch den Sammlungshalter vorerst gesichert;
(5) die Sammlung enthält
- erstrangig deutsche Sorten oder
- Sorten, die eine wirtschaftliche Bedeutung in Deutschland hatten, oder
- Sorten mit soziokulturellem, lokalem oder historischem Bezug zu Deutschland, oder
- Sorten und Wildarten mit wichtigen gartenbaulichen Merkmalen für Forschungs- und Züchtungszwecke,
- Sorten, deren Erhaltung unter Umständen gefährdet ist;
(6) die Sammlung weist eine Mindestanzahl an Akzessionen auf. Die Mindestgröße wird je nach Gattung oder Art von der Koordinationsstelle des Teilnetzwerkes festgelegt;
(7) je nach Vermehrungsmethode ist pro Akzession eine Mindestanzahl an Pflanzen bzw. Samen vorhanden. Die Mindestanzahl wird je nach Gattung oder Art von der Koordinationsstelle des Teilnetzwerkes festgelegt;
(8) die Sammlung weist Langfristigkeit und ein erkennbares Thema auf;
(9) die Sammlung ist nicht ausschließlich kommerziell ausgerichtet;
(10) die Sammlungsinhalte sind frei von Schutzrechten, damit eine Materialabgabe möglich ist;
(11) die Sammlung leistet in der Summe ihrer Bestandteile einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der zierpflanzengenetischen Ressourcen einer Gattung oder Art.
Weitere Informationen zur DGZ finden Sie in den Leitlinien: 20230706_DGZ_Leitlinien_bf.pdf