Für die Aufnahme von Pflanzensammlungen über das Netzwerk Pflanzensammlungen in die Deutsche Genbank Zierpflanzen hat das Bundessortenamt als zukünftiger Koordinator Kriterien aufgestellt. Diese können als Richtlinien für alle Akteure verstanden werden, die das Interesse haben, gemeinsam das nationale Inventar für genetischer Ressourcen aufzubauen:
Kriterien zur Aufnahme einer Sammlung in der Deutschen Genbank Zierpflanzen:
- Dokumentation zu Sammlungsinhalten ist vorhanden.
- Sammlungsinhalte sind identifiziert, beschildert und hinreichend beschrieben.
- praxisübliche Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen werden angewendet.
- Sammlung weist Langfristigkeit auf.
- Bestandgröße weist in der Regel mindesten 50 Akzessionen je Gattung oder Art auf, wobei bei einzelnen Arten Ausnahmen mit einer geringeren Anzahl Akzessionen möglich sind.
- je nach Vermehrungsmethode muss eine Mindestanzahl Pflanzen (2 bei vegetativ vermehrten und 200 Korn bei generativ vermehrten Pflanzen) je Akzession vorhanden se- Die Akzessionen sollen frei von Sorten- und Markenrechten sein
Anmerkung: Diese Auflistung ist stets nur vorläufig und im Hinblick auf die Besonderheit einer Gattung oder Art anzupassen.in.